ChesterHight
10.11.2008, 20:08
Der CDU-Politiker Rupert Scholz fordert: „Wir brauchen von unseren Partnern und der NATO bindende Zusagen, dass sie Deutschland auch vor einer nuklearen terroristischen Bedrohung oder Erpressung mit dem Einsatz von Atomwaffen schützen.“ In Ermangelung solcher Zusagen „müssen wir die Frage ernsthaft diskutieren, wie wir auf eine nukleare Bedrohung durch einen Terrorstaat angemessen, im Notfall also sogar mit eigenen Atomwaffen, reagieren können.“
»Nukleare Teilhabe« Deutschlands
Nach der vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) am 12. Juli 1994 vorgelegten »Konzeptionellen Leitlinie zur Weiterentwicklung der Bundeswehr«, die zwischenzeitlich auch vom Bundeskabinett gebilligt worden ist, soll die Bundeswehr künftig aus »Hauptverteidigungskräften« und »Krisenreaktionskräften« bestehen.
Die Krisenreaktionskräfte der Bundeswehr sollen nach der Leitlinie eingesetzt werden
in der Landesverteidigung,
in NATO und WEU zur Krisenbewältigung und Konfliktverhinderung sowie zur Verteidigung,
im Rahmen der Vereinten Nationen und
der KSZE (Einsätze „im gesamten Spektrum von humanitären Maßnahmen bis hin zu militärischen Einsätzen der Charta der Vereinten Nationen“).
Zu diesem Zweck müssen, so heißt es in der Leitlinie, „schnell einsetzbare und verlegefähige Kräfte vorgehalten“ werden, u.a. „in der Luftwaffe 6 fliegende Staffeln für Luftangriffe, Luftverteidigung, Aufklärung und nukleare Teilhabe“.5 »Nukleare Teilhabe« bedeutet nach einer von der Wochenzeitung »Die Zeit« zitierten diesbezüglichen Stellungnahme des Bundesverteidigungsministeriums eine „breite Teilhabe in die kollektive Verteidigungsplanung involvierter europäischer Bündnispartner an nuklearen Aufgaben“, wobei von Seiten der Bundeswehr u.a. „eine begrenzte Anzahl von Tornado-Flugzeugen als Trägersysteme dem Bündnis zur Verfügung“ gestellt werden6.
Im Klartext heißt dies: Die Bundeswehr wird darauf eingestellt, daß im Rahmen ihrer »Krisenreaktionskräfte« u.a. „schnell einsetzbare und verlegefähige“ fliegende Staffeln der Bundesluftwaffe mit Tornado-Flugzeugen vorgehalten werden, die als Element der »nuklearen Teilhabe« der Bundeswehr als nukleare Trägersysteme Verwendung finden sollen.
Frage: Soll Deutschland eigene Atomwaffen besitzen?
»Nukleare Teilhabe« Deutschlands
Nach der vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) am 12. Juli 1994 vorgelegten »Konzeptionellen Leitlinie zur Weiterentwicklung der Bundeswehr«, die zwischenzeitlich auch vom Bundeskabinett gebilligt worden ist, soll die Bundeswehr künftig aus »Hauptverteidigungskräften« und »Krisenreaktionskräften« bestehen.
Die Krisenreaktionskräfte der Bundeswehr sollen nach der Leitlinie eingesetzt werden
in der Landesverteidigung,
in NATO und WEU zur Krisenbewältigung und Konfliktverhinderung sowie zur Verteidigung,
im Rahmen der Vereinten Nationen und
der KSZE (Einsätze „im gesamten Spektrum von humanitären Maßnahmen bis hin zu militärischen Einsätzen der Charta der Vereinten Nationen“).
Zu diesem Zweck müssen, so heißt es in der Leitlinie, „schnell einsetzbare und verlegefähige Kräfte vorgehalten“ werden, u.a. „in der Luftwaffe 6 fliegende Staffeln für Luftangriffe, Luftverteidigung, Aufklärung und nukleare Teilhabe“.5 »Nukleare Teilhabe« bedeutet nach einer von der Wochenzeitung »Die Zeit« zitierten diesbezüglichen Stellungnahme des Bundesverteidigungsministeriums eine „breite Teilhabe in die kollektive Verteidigungsplanung involvierter europäischer Bündnispartner an nuklearen Aufgaben“, wobei von Seiten der Bundeswehr u.a. „eine begrenzte Anzahl von Tornado-Flugzeugen als Trägersysteme dem Bündnis zur Verfügung“ gestellt werden6.
Im Klartext heißt dies: Die Bundeswehr wird darauf eingestellt, daß im Rahmen ihrer »Krisenreaktionskräfte« u.a. „schnell einsetzbare und verlegefähige“ fliegende Staffeln der Bundesluftwaffe mit Tornado-Flugzeugen vorgehalten werden, die als Element der »nuklearen Teilhabe« der Bundeswehr als nukleare Trägersysteme Verwendung finden sollen.
Frage: Soll Deutschland eigene Atomwaffen besitzen?