ChesterHight
08.09.2008, 20:12
Lange Zeit wurde das "Raubkopieren", zumindest das im privaten Bereich, kaum verfolgt. Angesichts von Internet-Tauschbörsen mit einer riesigen Auswahl an Raubkopien wähnten sich manche Nutzer schon in einem rechtsfreien Raum. Und tatsächlich ist die strafrechtliche Verfolgung von Millionen Raubkopierern annähernd unmöglich. Daher werden vor allem die professionellen Händler von Raubkopien verfolgt und bestraft.
In der letzten Zeit kommt es jedoch auch vermehrt zur Verfolgung von Personen, die zum "Eigenbedarf" kopieren und tauschen. Einige Institutionen setzen sogar eigens entwickelte Software ein, die Urheberrechtsverstöße in Tauschbörsen protokolliert und an die Strafverfolgungsbehörden weiterleitet
Welche Strafen drohen einem Raubkopierer also?
Zunächst einmal ist jede Verletzung des Urheberrechts strafrechtlich relevant. Das heißt, eine Vervielfältigung zum privaten Gebrauch, die nicht durch das Urheberrecht gestattet ist (zum beispielsweise das Kopieren einer geschützen CD), kann genau so verfolgt werden, wie der Verkauf hunderter Raubkopien über das Internet.
Die Strafen variieren jedoch, je nachdem ob das Kopieren zu privaten oder zu kommerziellen Zwecke erfolgt. Das Gesetz sieht für "normale" Vergehen Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor. Bei einem gewerblichen Vertrieb droht neben einer Geldstrafe ein Gefängnisaufenthalt von bis zu fünf Jahren. Eine solche "Gewerblichkeit" kann schnell erreicht sein. Sie liegt immer dann vor, wenn mit dem Verkauf von Raubkopien ein Gewinn erzielt wird. Sei es bei einer Versteigerung von Raubkopien über Ebay oder beim Verkauf von selbst gebrannten CDs an Schulkameraden.
Wer zudem auch noch Kopierschutzverfahren umgeht oder Hilfsmittel zum Knacken eines Kopierschutzes (z. B. entsprechende Software) verbreitet, kann mit Geldstrafen bis 100.000 Euro und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr bestraft werden. Mittlerweile ist es sogar verboten auf seiner Website einen Link zu einem ausländischen Hersteller eines Brennprogramms zu setzen, dessen Software das Aushebeln von Kopierschutzmethoden ermöglicht. Daher ist zum Beispiel ein Hinweis auf die bekannte Software AnyDVD an dieser Stelle möglich, ein Link zur Website ist jedoch verboten, weil damit "vorsätzlich Beihilfe zu einer unerlaubten Handlung" geleistet würde.
Darüber hinaus muss auch zwischen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Sanktionen unterschieden werden (s. rechte Spalte).
Das bedeutet, dass Raubkopierer nicht nur von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt werden können. Auch die Rechteinhaber können rechtliche Schritte einleiten und Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geltend machen.Vor allem die Schadensersatzforderungen können einen Raubkopierer sehr teuer zu stehen kommen.
Die Realität sieht jedoch etwas weniger bedrohlich aus. Wer illegale Kopien ausschließlich für den privaten Gebrauch erstellt, muss sich eigentlich nicht vor einer strafrechtlichen Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft fürchten. Derartige Bagatelldelikte werden im Grunde fast gar nicht verfolgt. Auch das Knacken eines Kopierschutzes ist zwar verboten, für eine rein private Nutzung aber nicht mal strafbar.
Dem Gelegenheitskopierer drohen daher die Sanktionen eher von Seiten der Rechteinhaber, die sich mit Schadensersatzforderungen auch an die Downloader, also die "kleinen Fische" wenden können. In der Vergangenheit hat vor allem die Musikindustrie Klagen gegen die Nutzer von Internet-Tauschbörsen angestrengt. Zwar werden hier vor allem Nutzer verfolgt, die auch selber eine große Anzahl an Dateien anbieten. Es traf jedoch auch Computerbesitzer, die nicht in großem Stil Kopien über das Internet verbreiteten, sondern lediglich einige Filme oder Musikalben herunterluden. Doch trotz diverser "Erfolgsmeldungen" der Industrie, die von Tausenden verklagten Nutzern spricht: Zu einem Gerichtsurteil kommt es so gut wie nie. In der Regel werden die Verfahren gegen die Zahlung von zumeist einigen tausend Euro eingestellt.
Insgesamt ist die Gefahr "erwischt" zu werden auf Grund der gewaltigen Nutzerzahlen relativ gering. Dennoch ist das Herunterladen von klar illegalen Medien (z. B. aktuellen Kinofilmen) sowie das Anbieten von geschützen Dateien verboten. Es ist tatsächlich der Fall, dass kein Nutzer im Internet anonym ist, sondern durchaus ermittelt und belangt werden kann.
Quelle: raubkopierer-sind-verbrecher.de
In der letzten Zeit kommt es jedoch auch vermehrt zur Verfolgung von Personen, die zum "Eigenbedarf" kopieren und tauschen. Einige Institutionen setzen sogar eigens entwickelte Software ein, die Urheberrechtsverstöße in Tauschbörsen protokolliert und an die Strafverfolgungsbehörden weiterleitet
Welche Strafen drohen einem Raubkopierer also?
Zunächst einmal ist jede Verletzung des Urheberrechts strafrechtlich relevant. Das heißt, eine Vervielfältigung zum privaten Gebrauch, die nicht durch das Urheberrecht gestattet ist (zum beispielsweise das Kopieren einer geschützen CD), kann genau so verfolgt werden, wie der Verkauf hunderter Raubkopien über das Internet.
Die Strafen variieren jedoch, je nachdem ob das Kopieren zu privaten oder zu kommerziellen Zwecke erfolgt. Das Gesetz sieht für "normale" Vergehen Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor. Bei einem gewerblichen Vertrieb droht neben einer Geldstrafe ein Gefängnisaufenthalt von bis zu fünf Jahren. Eine solche "Gewerblichkeit" kann schnell erreicht sein. Sie liegt immer dann vor, wenn mit dem Verkauf von Raubkopien ein Gewinn erzielt wird. Sei es bei einer Versteigerung von Raubkopien über Ebay oder beim Verkauf von selbst gebrannten CDs an Schulkameraden.
Wer zudem auch noch Kopierschutzverfahren umgeht oder Hilfsmittel zum Knacken eines Kopierschutzes (z. B. entsprechende Software) verbreitet, kann mit Geldstrafen bis 100.000 Euro und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr bestraft werden. Mittlerweile ist es sogar verboten auf seiner Website einen Link zu einem ausländischen Hersteller eines Brennprogramms zu setzen, dessen Software das Aushebeln von Kopierschutzmethoden ermöglicht. Daher ist zum Beispiel ein Hinweis auf die bekannte Software AnyDVD an dieser Stelle möglich, ein Link zur Website ist jedoch verboten, weil damit "vorsätzlich Beihilfe zu einer unerlaubten Handlung" geleistet würde.
Darüber hinaus muss auch zwischen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Sanktionen unterschieden werden (s. rechte Spalte).
Das bedeutet, dass Raubkopierer nicht nur von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt werden können. Auch die Rechteinhaber können rechtliche Schritte einleiten und Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geltend machen.Vor allem die Schadensersatzforderungen können einen Raubkopierer sehr teuer zu stehen kommen.
Die Realität sieht jedoch etwas weniger bedrohlich aus. Wer illegale Kopien ausschließlich für den privaten Gebrauch erstellt, muss sich eigentlich nicht vor einer strafrechtlichen Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft fürchten. Derartige Bagatelldelikte werden im Grunde fast gar nicht verfolgt. Auch das Knacken eines Kopierschutzes ist zwar verboten, für eine rein private Nutzung aber nicht mal strafbar.
Dem Gelegenheitskopierer drohen daher die Sanktionen eher von Seiten der Rechteinhaber, die sich mit Schadensersatzforderungen auch an die Downloader, also die "kleinen Fische" wenden können. In der Vergangenheit hat vor allem die Musikindustrie Klagen gegen die Nutzer von Internet-Tauschbörsen angestrengt. Zwar werden hier vor allem Nutzer verfolgt, die auch selber eine große Anzahl an Dateien anbieten. Es traf jedoch auch Computerbesitzer, die nicht in großem Stil Kopien über das Internet verbreiteten, sondern lediglich einige Filme oder Musikalben herunterluden. Doch trotz diverser "Erfolgsmeldungen" der Industrie, die von Tausenden verklagten Nutzern spricht: Zu einem Gerichtsurteil kommt es so gut wie nie. In der Regel werden die Verfahren gegen die Zahlung von zumeist einigen tausend Euro eingestellt.
Insgesamt ist die Gefahr "erwischt" zu werden auf Grund der gewaltigen Nutzerzahlen relativ gering. Dennoch ist das Herunterladen von klar illegalen Medien (z. B. aktuellen Kinofilmen) sowie das Anbieten von geschützen Dateien verboten. Es ist tatsächlich der Fall, dass kein Nutzer im Internet anonym ist, sondern durchaus ermittelt und belangt werden kann.
Quelle: raubkopierer-sind-verbrecher.de