Bayernfan
23.04.2016, 16:31
Der FC Bayern (FCB) vertreten durch Bayernfan bietet seinem Kooperationspartner 1. FC Köln (KP) vertreten durch RichardBarcelona folgende Optionen:
1. Im Sommer kann der KP max. 2 von 5 vorgeschlagenen Spielern des FCBs leihen. Die Leihgebühr beträgt 500.000€ (fällig beim 1. Spieler, danach keine weitere mehr in der Saison). Das Gehalt muss vom KP gezahlt werden. Ggf. bietet der FCB auch eine KO + RKO bei einem Spieler an.
2. Sollte der KP im Sommer nicht 2 Spieler geliehen haben, so erhält er im Winter erneut die Möglichkeit aus 3 Spielern zu wählen. Es können maximal 2 Spieler pro Saison geliehen werden.
3. Der KP bietet allen geliehenen Spielern eine Stammplatzgarantie (80% der Spiele indenen der Spieler einsatzfähig war). Ansonsten erhöht sich die LG auf 1 Mio. € rückwirkend .
4. Der FCB erhält ein Vorkaufsrecht auf die Spieler des KPs, d.h. vor Verkauf eines Spielers muss der FCB informiert werden, dieser kann dann ebenfalls ein Gebot abgeben und solange bieten, bis er aussteigt.
5. Schlägt der KP dem FCB einen Spieler des Konkurrenten/ aus dem Ausland vor, den der FCB verpflichtet ist der KP der erste Ansprechpartner für eine Leihe.
6. Der Kooperationsvertrag kann gegen Zahlung aufgelöst werden (FCB zahlt 0,5 Mio. /KP zahlt 0,2 Mio.). Bei Verstoß gegen einer der oberen Punkte entfällt die Zahlung und eine Strafe von 0,2 Mio. kann verlangt werden.
7. Der Kooperationsvertrag endet sobald einer der beteiligten Manager den Verein verlässt, oder beide sich auf eine Auflösung einigen.
1. Im Sommer kann der KP max. 2 von 5 vorgeschlagenen Spielern des FCBs leihen. Die Leihgebühr beträgt 500.000€ (fällig beim 1. Spieler, danach keine weitere mehr in der Saison). Das Gehalt muss vom KP gezahlt werden. Ggf. bietet der FCB auch eine KO + RKO bei einem Spieler an.
2. Sollte der KP im Sommer nicht 2 Spieler geliehen haben, so erhält er im Winter erneut die Möglichkeit aus 3 Spielern zu wählen. Es können maximal 2 Spieler pro Saison geliehen werden.
3. Der KP bietet allen geliehenen Spielern eine Stammplatzgarantie (80% der Spiele indenen der Spieler einsatzfähig war). Ansonsten erhöht sich die LG auf 1 Mio. € rückwirkend .
4. Der FCB erhält ein Vorkaufsrecht auf die Spieler des KPs, d.h. vor Verkauf eines Spielers muss der FCB informiert werden, dieser kann dann ebenfalls ein Gebot abgeben und solange bieten, bis er aussteigt.
5. Schlägt der KP dem FCB einen Spieler des Konkurrenten/ aus dem Ausland vor, den der FCB verpflichtet ist der KP der erste Ansprechpartner für eine Leihe.
6. Der Kooperationsvertrag kann gegen Zahlung aufgelöst werden (FCB zahlt 0,5 Mio. /KP zahlt 0,2 Mio.). Bei Verstoß gegen einer der oberen Punkte entfällt die Zahlung und eine Strafe von 0,2 Mio. kann verlangt werden.
7. Der Kooperationsvertrag endet sobald einer der beteiligten Manager den Verein verlässt, oder beide sich auf eine Auflösung einigen.