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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Websperre: Internet-Zensur oder Kampf gegen Kinderpornografie



Meckpommi
11.06.2009, 22:47
Auftritt der Ahnungslosen

Die Bundesfamilienministerin will mit Netzsperren Kinderpornos im Web bekämpfen – mit der Hilfe von Providern und dem Bundeskriminalamt. Die Wirksamkeit dieser Zensur ist umstritten.


Es ist eine Idee, gegen die niemand etwas sagen kann: Kinderpornografie im Internet bekämpfen. Der Knack-punkt ist das Wie: Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen will den Zugriff auf einschlägige Seiten blockieren. Welche Sites das sind, legt allein das Bundeskriminalamt fest. Die Ministerin rechtfertigt das Vorgehen mit so drastischen wie plakativen Worten: „Ich zerstöre einen lukrativen Markt, der auf dem Rücken zerschundener Kinder aufgebaut ist.“

Mit den jetzt geplanten Mechanismen dürfte Ursula von der Leyen ihr Ziel allerdings verfehlen. Geblockt werden die Sites über das Domain Name System (DNS) – eine Art Telefonbuch des Internets. Tippt ein User eine Webadresse ein, muss diese erst in die dazugehörige IP-Adresse übersetzt werden. Das erledigen DNS-Server, die in der Regel die Provider betreiben. Genau da setzt die Sperre an: Fragt der User eine gelistete Site nach, erhält er vom DNS-Server des Providers eine IP-Adresse, die ihn auf eine Stoppsite umleitet. Die eigentlich gewünschte Site wird also vor ihm versteckt – mehr nicht.

Was die Bundesfamilienministerin nicht so offen sagt: Vom Netz nimmt man die Seite nicht. Auch den Server, auf dem die Bilder und Videos liegen, schaltet man nicht ab. Lediglich einer von vielen Zugängen zu dem Angebot wird gesperrt.

Quelle : http://www.chip.de/artikel/Websperre-Internet-Zensur-oder-Kampf-gegen-Kinderpornografie_36773095.html

Netter Bericht , sollte man mal weiterlesen und etwas drüber lachen :D

Andy
11.06.2009, 22:52
Na ja, Sinn und Nutzen des ganzen wurde ja nun schon sehr oft bezweifelt. Nach letzten Umfragen sind sogar über 70% der deutschen gegen solche Sperren, weil sie eigentlich nichts bringen und eher Sinnfrei sind.

DARK-THREAT
11.06.2009, 22:55
Geht noch besser:

CDU-Abgeordneter: Netzsperren gegen Onlinespiele
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Strobl sieht in den vom Bundesfamilienministerium geplanten Netzsperren gegen Kinderpornos auch ein Mittel der Prävention in Sachen gewalthaltiger Computerspiele.

Quelle (http://winfuture.de/news,47783.html)

Peace.

Andy
11.06.2009, 22:56
Und als nächstes machen wir es wie die Chinesen und zensieren das ganze Internet:dash1:

Meckpommi
11.06.2009, 22:59
Die haben doch den knall nicht gehört :D
Da ist die Wahl-Teilnahme nicht hoch gewesen und schon kommen sie mit so einen Mist :sarcastic:
Man sollte denen mal die Diäten streichen , mal sehen was den kommt :yes:

DARK-THREAT
11.06.2009, 23:03
Nach meinen Empfinden hatt der Herr Politiker Thomas Strobl einen sowas an der Klatsche... ;) Mehr kann man da nicht zusammfassend sagen.

Peace.

Steve-0
11.06.2009, 23:12
Immerhin gibts auch vernünftige Politiker (http://www.gamestar.de/news/vermischtes/1956782/gamer_sind_keine_amoklaeufer.html):yes::yes:

DARK-THREAT
11.06.2009, 23:16
Die SPD setzt sich auch für die Sperren im Internet ein.... ;) Zusammen mit der CDU/CSU. (sowieso ein Skandal, das die 2 Partein zusammgezählt werden, dass gibt es sonst nur bei einer Anderen, der NPD, zusammen mit der DVU) :ireful:

Peace.

Steve-0
11.06.2009, 23:20
Ich habe auch nicht die Partei, sondern den Politiker gemeint;);)

DARK-THREAT
11.06.2009, 23:27
Wie gut das der Einzelne kaum was zu sagen hat... :sarcastic:
Man kann wirklich nurnoch lachen darüber... mehr geht nicht. Demonstrationen müssen ja angemeldet werden (und könn natürlich abgelehnt werden).

Peace.

Andy
12.06.2009, 19:02
Das von der französischen Regierung und Präsident Nicolas Sarkozy verabschiedete Gesetz, das die Sperrung des Internetzugangs nach dreifacher Verwarnung bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen vorsieht, wurde vom französischen Verfassungsgericht gestoppt.
Die Richter entschieden, dass das Gesetz nicht verfassungskonform sei und belegten das Urteil mit zwei Hauptargumenten. Zum einen verstoße es gegen die in der Menschenrechtserklärung festgeschriebene Kommunikationsfreiheit, die auch das Internet betrifft. Einen Einschnitt in diese Freiheit dürfe lediglich ein Richter anordnen, nicht aber eine Behörde, wie es das Gesetz vorsieht. Zum anderen kehre das Gesetz nach Ansicht der Richter die Beweislast um, weil die Inhaber der Internetzugänge nachweisen müssten, dass sie nichts illegal heruntergeladen haben – was ebenso gegen die Verfassung verstößt.
Im Mai wurde das Gesetz im zweiten Anlauf von der französischen Nationalversammlung gegen die Stimmen von Sozialdemokraten, der demokratische Linken und der Grünen verabschiedet, nachdem es im ersten Durchgang noch gescheitert ist. Das Gesetz sieht vor, dass Betroffenen nach dreifacher Verwarnung aufgrund illegaler Downloads der Internetzugang bis zu einem Jahr gesperrt wird. Beim Europäischen Parlament stößt das Vorgehen allerdings auf wenig Verständnis, da es bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen die Beibehaltung rechtsstaatlicher Mittel fordert und die Sperrung von Internetzugängen nur nach richterlicher Anordnung vorsieht.


Quelle: http://www.computerbase.de/news/wirtschaft/recht_gesetz/2009/juni/frankreich_internetsperren_verfassung/

:DDie Richter gefallen mir:good:

Andy
19.06.2009, 11:23
Der Bundestag hat gestern Abend den Gesetzentwurf zu Internetsperren im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornografie über das Internet verabschiedet (https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3860 ). Während die große Koalition den erst kürzlich geänderten Gesetzesentwurf (http://www.computerbase.de/news/wirtschaft/recht_gesetz/2009/juni/spd_cdu_internetsperren/) getragen hat, stimmte die Opposition geschlossen gegen das Gesetz.
Vor der Abstimmung betonte die Koalition, hohe Hürden in dem Spezialgesetz gesetzt zu haben, sodass dieses nicht – wie von Kritikern befürchtet – auf andere Bereiche ausgeweitet werden könne. Martina Krogmann, parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion, führte dabei aus, dass es sich um eine Maßnahme handele, die sich vor allem gegen Zufallsnutzer richte, die durch die Stopp-Seite abgeschreckt werden sollen. Martin Dörmann von der SPD betonte, dass bereits mit fünf großen deutschen Providern auf Vertragsbasis ähnliche Sperrmaßnahmen etabliert wurden, die auch ohne das Gesetz umgesetzt worden wären und nun eine rechtsstaatliche Grundlage erhalten. Jörg Tauss, ebenfalls von der SPD, intervenierte, dass die Vereinbarungen mit den Providern durch Nötigung zustande gekommen seien. Diese nachträglich zu legalisieren sei „rechtsstaatlich unmöglich“.
Die Opposition führte hingegen aus, dass die geplanten Sperren ihr Ziel völlig verfehlten. Max Stadler (FDP) ist etwa davon überzeugt, dass Kinderpornografie mit dem Gesetz "um kein Jota zurückgedrängt wird". Er kritisierte darüber hinaus, dass am gestrigen Donnerstag über ein anderes Gesetz debattiert wurde als ursprünglich geplant, da es sich durch die am Dienstag eingebauten Änderungen erheblich von dem ursprünglichen Entwurf unterscheide. Es sei daher mit Verfassungsbeschwerden zu rechnen. Jörn Wunderlich, Abgeordneter der Linken, monierte, dass eine rechtsstaatliche Kontrolle der Sperrlisten nicht stattfinde. Es sei dabei bezeichnend, dass Polizeibehörden darüber entscheiden, was publiziert werden dürfe. Für die Grünen warf Wolfgang Wieland ein, dass das Vorhaben unter der Flagge des Wirtschaftsrechts durchgesetzt werde. Es müsse zumindest ein verwaltungsrechtliches Widerrufsverfahren gegen die Aufnahme auf die Listen vorgesehen werden. Auch sei der Bundesdatenschutzbeauftragte, der das Kontrollgremium bestellen soll, das die Sperrlisten des Bundeskriminalamtes (BKA) überprüft, für diese Aufgabe ungeeignet. Hier hätte man einen Richter einsetzen müssen.
Auch nach zahlreichen Änderungen am Gesetz bleibt die Kritik, dass der nunmehr vorhandene Ansatz „Löschen statt Sperren“ nicht konsequent umgesetzt werde. So darf das BKA Internetangebote, die sich im außereuropäischen Ausland befindet sofort auf eine Sperrliste setzen, wenn die Löschbarkeit der Inhalte nach Einschätzung der Behörde nicht in „angemessener Zeit“ möglich ist. Auch ist nicht festgeschrieben, dass der Anbieter der Inhalte über die Sperrung derselben informiert werden muss, sofern er nicht mit „zumutbarem Aufwand“ festgestellt werden kann. Die Etablierung einer Zensurinfrastruktur für das Internet ist darüber hinaus weiterhin ein großer Punkt, an dem Kritiker anstoßen. Gerade diesen Gedankengang kritisierte allerdings die Initiatorin des Gesetzes, Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. Es sei ihrer Meinung nach „zynisch, im Zusammenhang mit Kinderpornografie von Zensur zu sprechen“.
Noch kurz vor der Abstimmung ermahnten 13 Bundestagskandidaten der SPD in einem offenen Brief ihre Parteikollegen, die Zustimmung zu dem Gesetz zu verweigern, um vor allem junge Wähler nicht zu verprellen. Das Eintreten für ein „wirkungsloses“ Vorhaben schüre Zensurängste und vergrätze selbst „unsere treusten Fürsprecher in der digitalen Welt“. Dabei verwiesen die Abgeordneten auch auf die Online-Petition zum Gesetz, die mit über 130.000 Mitzeichnern die erfolgreichste ihrer Art (https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3860 ) ist.
Nach erfolgreicher Abstimmung im Bundestag muss sich nun die Länderkammer mit dem Gesetzesentwurf befassen. Eine Zustimmung ist allerdings nicht notwendig, sodass das Gesetz schon bald in Kraft treten könnte, sofern der Bundesrat keinen Einspruch erhebt. Dies allerdings ist unwahrscheinlich, da die Kritik des Bundesrats (http://www.computerbase.de/news/wirtschaft/recht_gesetz/2009/juni/bundesrat_gesetzesentwurf_dns-sperren/) zu großen Teilen im aktuellen Gesetzesentwurf umgesetzt wurde.


Quelle: www.computerbase.de

Und wieder ist ein mehr als fragliches Gesetz verabschiedet worden. Ich bin ja mal gespannt, wann es die ersten Klagen dagegen geben wird.

DARK-THREAT
19.06.2009, 11:41
Ich kann da nur eines sagen:

Das ist keine Bekämpfung, das ist nur Wegschauen ihr Idioten der großen Koalition! Und jetzt zeigt mich an liebe SPD/CDU/CSU. Demnächst werden Republikfeindliche Pages gesperrt, dann Demokratiefeindliche (auch revolutionäre Dem.).... Zensur ist da!

Willkommen DDR² ...und das obwohl die Genossen der ehm DDR in der Linke und Grüne dagegen waren. Mir fällt keiner ein, der in der FDP sitzt, sorry.

Peace.

DARK-THREAT
19.06.2009, 14:23
CDU: Neuer Vorstoß zu Netzsperren für 'Killerspiele'


Der CDU-Bundestagsabgeordnete und baden-württembergische CDU-Generalsekretär Thomas Strobl will über die Sperrung kinderpornografischer Seiten im Internet hinausgehen.
Wenige Stunden, nachdem im Bundestag das Gesetz zur Einführung von Web-Sperren gegen Kinderpornographie verabschiedet und ausdrücklich betont wurde, dass keine anderen Inhalte zur Debatte stünden, wagte Strobl einen erneuten Vorstoß und brache auch die Sperrung von so genannten "Killerspielen" ins Gespräch...

Quelle (http://winfuture.de/news,47963.html)

Thomas Strobl mal wieder....:sarcastic:

Peace.

Andy
19.06.2009, 14:34
Hatten wir das nicht schon mal?

DARK-THREAT
19.06.2009, 14:43
Ähnlich... ist aber neu von heute.

Peace.

Andy
19.06.2009, 14:45
Kann ja sein, steht aber der selbe Müll von ihm drin:D

fifa_freak
19.06.2009, 14:59
Meiner Meinung nach haben die alle zu viel Zeit da oben :yes:

Meckpommi
19.06.2009, 20:38
Die haben einfach nix besseres zu tun die Herren und Damen der Parteien , die sollten mal lieber einer sinnvollen Tätigkeit nach gehen als so einen Mist zu verfassen :yes:

Andy
24.06.2009, 17:49
Zeit Online berichtet unter Berufung auf den Entwurf des Wahlprogramms von CDU und CSU über die geplante Entwicklung der Union in puncto Internet, Datenschutz und Urheberrecht. Die Fraktion nimmt sich dabei jedoch keinem der angesprochenen Punkte in der Art an, wie man sich das wünschen sollte.
So findet sich laut Zeit auch im CDU/CSU-Wahlprogramm ein Mechanismus wieder, der dem „Three Strikes“-Modell aus Frankreich entlehnt ist. Dieser sieht vor, dass Internetnutzer, die das Urheberrecht verletzen, zuerst verwarnt werden sollen um dann – nach dreifacher, vergeblicher Verwarnung – per Internetsperre durch den Provider befristet aus dem Internet verbannt zu werden. Bei der Union heißt es dazu: „Wir möchten nach britischem und französischem Vorbild Rechtsverletzungen effektiv unterbinden, indem die Vermittler von Internetzugängen Rechtsverletzer verwarnen und nötigenfalls ihre Zugänge sperren.“ Pikanterweise wurde das französische Gesetzesvorhaben erst jüngst durch das Verfassungsgericht gestoppt (http://www.computerbase.de/news/wirtschaft/recht_gesetz/2009/juni/frankreich_internetsperren_verfassung/) und für nicht verfassungskonform erklärt. In der Begründung heißt es, dass zum einen die Informationsfreiheit eingeschränkt werden, zum anderen die Beweislast zu Lasten des Inhabers des Internetanschlusses umgedreht werde, was ebenfalls nichts rechtskonform ist. Auch Großbritannien verfolgt mittlerweile nicht mehr das Ziel, die Internetzugänge komplett zu sperren. Stattdessen wird über die Drosselung der Zugangsgeschwindigkeit nachgedacht.
Weiterhin heißt es in dem Wahlprogramm, man wolle in der Gesellschaft das Bewusstsein verankern, bei Zeitungen und Zeitschriften handele es sich um Kulturgut. Aus diesem Grunde dürften Verlage im Internet nicht schlechter gestellt werden, weshalb im Zweifelsfall „ein eigenes Leistungsschutzrecht für Verlage zum Schutz der Presseprodukte im Internet“ geschaffen werden soll. Was darunter genau zu verstehen ist, wird kaum ausgeführt. Denkbar ist allerdings, dass Verlage auf solche Art geschützt werden, dass sie nicht mehr am Wettbewerb im Internet partizipieren müssen und sich damit aktuellen Entwicklungen verschließen können.
Nicht gerade vertrauenserweckend ist ein weiterer Einschub im Wahlprogramm, in dem es heißt, dass die Union die im Zusammenhang mit der Zugangserschwerung zu Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten etablierten Internetsperren „weiter vorantreiben“ will. Es gehe zwar weiterhin konkret um kinderpornografische Inhalte, allerdings wiederholte Thomas Strobl, CDU-Generalsekretär in Baden-Württemberg, erst vor wenigen Tagen seine Forderungen nach Internetsperren für sogenannte „Killerspiele“. (http://www.computerbase.de/news/wirtschaft/recht_gesetz/2009/juni/internetsperren_killerspiele/)
Quelle: http://www.computerbase.de (http://www.computerbase.de/)

Und somit starten wir ins nächste Kapitel einer unendlichen Geschichte über Schwachsinn deutscher Politiker:dash1:

Meckpommi
24.06.2009, 20:41
Die wissen doch gar nicht was sie da reden , man sollte den mal den Alk zum Mittag streichen :dash1:

Steve-0
24.06.2009, 22:46
Oh Mann, ich will auch Weltfrieden, aber ich weiß nicht wie:dash1::dash1:

Andy
03.07.2009, 13:06
Verfassungsgericht soll über Netzsperren entscheiden

3. Juli 2009, 11:02 Uhr
http://pics.computerbase.de/1/63.png Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss, der infolge der Verabschiedung des Zugangserschwerungsgesetzes (http://www.computerbase.de/news/wirtschaft/recht_gesetz/2009/juni/bundestag_gesetz_internetsperren/) zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt zur Piratenpartei wechselte (http://www.computerbase.de/news/wirtschaft/recht_gesetz/2009/juni/spd-politiker_internetsperren_partei/), will vor dem Bundesverfassungsgericht das umstrittene Gesetz überprüfen lassen.
Das Zugangserschwerungsgesetz regelt dabei die Einrichtung von Filterlisten, die durch das Bundeskriminalamt (BKA) erstellt und von einem Gremium überprüft werden, das vom Bundesdatenschutzbeauftragten bestellt wird. Die auf diesen Filterlisten aufgeführten Internetseiten sollen dann per DNS-Sperre von den Providern insofern unzugänglich gemacht werden, als dass der Zugriff ohne kosmetischen Eingriff in die Interneteinstellungen nicht mehr möglich ist. Von Kritikern wird der in der jüngeren Phase der Diskussion zum Spezialgesetz gewandelte Vorstoß von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen stark kritisiert, da er lange Zeit nicht zur Löschung der beanstandeten Inhalte verpflichtete und die Errichtung einer Zensurinfrastruktur im Internet einläutet.
Jörg Tauss, einer der umstrittensten Gegner des Zugangserschwerungsgesetzes und ehemaliger Abgeordneter der SPD, will nun vor dem Bundesverfassungsgericht in einem Organstreitverfahren überprüfen lassen, ob die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag rechtmäßig war. Er beanstandet dabei insbesondere, dass der vormalige Gesetzesentwurf innerhalb weniger Tage essentiell geändert aber nicht in einer neuerlichen 1. Lesung diskutiert wurde. Dementsprechend wird sich das Bundesverfassungsgericht noch nicht mit inhaltlichen Fragen des Zugangserschwerungsgesetzes befassen, obgleich entsprechende Klagen bereits von verschiedenen Seiten angekündigt wurden.


Quelle: www.computerbase.de

War klar, das so eine Klage kommen wird, siehe Frankreich.

Meckpommi
03.07.2009, 20:27
Da wird noch mehr kommen :yes: